Vorsicht bei Haustürgeschäften – Widerrufsrecht beachten
Haustürgeschäfte sind eine gängige Methode, bei der Vertreter versuchen, Verbraucher zu überraschen und überrumpeln. Dies kann insbesondere in Bereichen wie Energieversorgung, Telekommunikation oder Handwerksdiensten vorkommen. Ob Glasfaseranschlüsse, Internetverträge oder Stromtarife – oft wird an der Tür oder an öffentlichen Orten versucht, Verträge abzuschließen, die später Ärger verursachen können.
Was ist ein Haustürgeschäft?
Ein Haustürgeschäft liegt vor, wenn ein Vertrag außerhalb der Geschäftsräume eines Unternehmens abgeschlossen wird. Das kann nicht nur an der Haustür geschehen, sondern auch in Einkaufszentren, auf der Straße oder sogar in öffentlichen Verkehrsmitteln. Dabei wird oftmals Druck aufgebaut, um den Verbraucher zu einem schnellen Abschluss zu bewegen.
Vorsicht vor schlechten Angeboten und Betrug
Ein häufiges Problem bei Haustürgeschäften ist, dass die angebotenen Leistungen oft nicht dem Preis-Leistungs-Verhältnis entsprechen. Es kann sein, dass die versprochenen Leistungen gar nicht oder nur teilweise erfüllt werden, während der gesamte Betrag bezahlt wird. Besonders wichtig ist auch die Gefahr von Betrügereien und Trickdiebstählen, warnt die Polizei.
So schützen Sie sich vor unseriösen Haustürgeschäften:
- Lassen Sie sich immer Informationsmaterialien aushändigen: Seriöse Anbieter werden bereit sein, Ihnen mehr Informationen zu geben und Ihnen ausreichend Zeit zu geben, das Angebot zu prüfen.
- Vergleichen Sie mit anderen Anbietern: Ein sorgfältiger Vergleich der Angebote schützt vor unvorteilhaften Verträgen.
- Überprüfen Sie das Unternehmen: Falls das Unternehmen kein Impressum auf seiner Website hat oder Sie keine weiteren Informationen finden, sollten Sie von einem Vertrag Abstand nehmen.
- Ziehen Sie eine zweite Meinung hinzu: Holen Sie sich Rat von Familienmitgliedern oder Nachbarn, die als Zeugen fungieren können.
- Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung: Dies gilt besonders für ungebetene Besucher, die plötzlich vor der Tür stehen.
Widerrufsrecht – Wie Sie sich absichern können
Sollten Sie dennoch einen Vertrag unterschreiben, haben Sie in den meisten Fällen das Recht, diesen innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Wichtig ist, dass Sie die Widerrufsfrist einhalten, die in der Regel ab dem Tag des Vertragsschlusses oder der Lieferung der Ware beginnt. Wenn Sie nicht über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden, haben Sie sogar bis zu 12 Monate und 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen.
Ein Widerruf muss nicht begründet werden. Sie können einfach mitteilen, dass Sie vom Vertrag zurücktreten möchten. Am besten tun Sie dies schriftlich – per Brief oder E-Mail. Die Verbraucherzentralen empfehlen, den Widerruf per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis zu haben.
Widerruf bei Haustürgeschäften:
- Frist: 14 Tage ab Vertragsabschluss oder Lieferung der Ware.
- Keine Begründung notwendig.
- Versenden Sie den Widerruf schriftlich – am besten per Einschreiben.
- Information: Der Verkäufer muss Sie über Ihr Widerrufsrecht aufklären. Sollte dies nicht geschehen, haben Sie längere Zeit, um den Vertrag zu widerrufen.
Besondere Vorsicht bei Sprachbarrieren:
Menschen mit Sprachbarrieren sind oft besonders gefährdet, Opfer unseriöser Haustürgeschäfte zu werden. Manche Vertreter nutzen diese Situation aus und besuchen gezielt Flüchtlingsunterkünfte oder Menschen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Deshalb gilt auch hier:
- Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen.
- Lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Wohnung oder Unterkunft.
- Bezahlt niemals per Vorkasse.
Fazit:
Haustürgeschäfte können schnell zu Problemen führen, wenn man nicht vorsichtig ist. Lassen Sie sich nicht überrumpeln und nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht, wenn Sie doch einen Vertrag abgeschlossen haben. Schützen Sie sich mit diesen einfachen Tipps und holen Sie sich im Zweifel Unterstützung.