Ratssitzung: Bürgernähe ja – aber keine Fragen
Kein Neuland, kein Versehen:
Wie die Einwohnerfragestunde im Rat der Stadt Leichlingen dreimal hintereinander verschwand
Nach der konstituierenden Sitzung des Rates am 10.11.2025 war der Stadtrat der Blütenstadt Leichlingen ordnungsgemäß gebildet, beschlussfähig und startklar für die Wahlperiode 2025–2030. Die Spielregeln für die Ratsarbeit waren klar – transparent geregelt durch Hauptsatzung und Geschäftsordnung, einschließlich eines festen Beteiligungsrechts für die Bürgerschaft.
Doch genau dieses Beteiligungsrecht blieb in den darauffolgenden Sitzungen auf der Strecke.
Drei reguläre Ratssitzungen – keine einzige Einwohnerfragestunde
Bereits in der ersten Ratssitzung nach der Konstituierung am 27.11.2025, zu der der Bürgermeister eingeladen hatte und die unter seiner Leitung stattfand, fehlte ein zentraler Tagesordnungspunkt:
die Einwohnerfragestunde.
Dabei ging es in dieser Sitzung um grundlegende Weichenstellungen für die neue Wahlperiode, insbesondere um die Besetzung der Ausschüsse. In dieser Phase hatte sich sogar kurzfristig eine neue Fraktion aus Linken und FDP gebildet, was unmittelbare Auswirkungen auf die Ausschusszusammensetzung hatte. Gerade in einem solchen politischen Übergang wäre Transparenz und die Möglichkeit zu Bürgerfragen besonders wichtig gewesen.
Doch diese Möglichkeit wurde nicht eingeräumt.
Am 09.12.2025 folgte die nächste Ratssitzung. Die zuvor neu entstandene Fraktion hatte sich zwischenzeitlich wieder aufgelöst. Auch diese Sitzung war regulär einberufen, mit den üblichen Fristen und ohne jeden Dringlichkeitsvermerk.
Ergebnis: erneut keine Einwohnerfragestunde.
Dasselbe Bild zeigte sich schließlich in der Ratssitzung am 15.01.2026. Spätestens mit der Einbringung des Haushalts – einem der wichtigsten politischen Vorgänge einer Wahlperiode – hätte man eine direkte Beteiligungsmöglichkeit der Bürgerschaft erwarten dürfen. Doch auch hier fehlte der Tagesordnungspunkt „Fragen aus der Einwohnerschaft“.
Drei Sitzungen.
Drei reguläre Einladungen.
Dreimal kein Fragerecht für die Bürgerinnen und Bürger.
Die Erklärung des Bürgermeisters – und was daran nicht passt
Auf Nachfrage wurde dieser Umstand thematisiert. Im Sitzungsprotokoll ist festgehalten, dass Maurice Winter erklärte, die Einwohnerfragestunde werde künftig wieder regulär auf die Tagesordnung gesetzt, sofern es sich nicht um eine Sondersitzung handele.
Doch genau hier liegt das Problem.
Ein Blick in die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse sowie in die Hauptsatzung der Stadt Leichlingen zeigt eindeutig:
👉 Der Begriff „Sondersitzung“ existiert dort nicht.
Die Geschäftsordnung kennt lediglich reguläre (nicht dringliche) und dringliche Sitzungen. Und sie formuliert klar und unmissverständlich:
In jede reguläre (nicht dringliche) Ratssitzung ist der Tagesordnungspunkt
„Fragen aus der Einwohnerschaft“ aufzunehmen.
Alle drei genannten Sitzungen wurden regulär, mit normalen Ladungsfristen und ohne Dringlichkeitsbegründung einberufen. Damit greift diese Regelung uneingeschränkt.
Kein neues Recht – sondern seit Jahren bekannt
Besonders brisant ist ein weiterer Punkt:
Auch wenn die Geschäftsordnung formal am 27.11.2025 erneut beschlossen wurde, galt diese Regelung bereits in der vorherigen Wahlperiode.
Der Bürgermeister war zu diesem Zeitpunkt selbst Ratsmitglied. Das Fragerecht der Einwohnerschaft ist somit kein neues Instrument, keine überraschende Neuerung und kein rechtliches Neuland.
Mehr noch:
Im Protokoll der Ratssitzung vom 27.11.2025 ist ausdrücklich festgehalten:
„BM Maurice Winter geht die einzelnen Paragraphen der Geschäftsordnung durch.“
Damit ist dokumentiert, dass die Inhalte der Geschäftsordnung – einschließlich des § 17 zum Fragerecht der Einwohnerschaft – bewusst erläutert, bekannt und bestätigt wurden.
Wer die Paragraphen einzeln durchgeht,
wer sie aus der vorherigen Wahlperiode kennt,
wer sie erneut beschließen lässt,
kann sich später nicht auf Unklarheiten oder frei erfundene Ausnahmen berufen, die im Ortsrecht schlicht nicht vorgesehen sind.
Kein Versehen – sondern ein Muster
Die dreimalige Nichtaufnahme der Einwohnerfragestunde war damit kein organisatorischer Zufall und kein Übergangsproblem.
Es war eine wiederholte Abweichung von geltendem Ortsrecht.
Dabei geht es ausdrücklich nicht um Parteipolitik oder Mehrheitsfragen. Es geht um ein grundlegendes demokratisches Prinzip:
das Recht der Bürgerinnen und Bürger, ihre Fragen direkt im höchsten kommunalen Gremium stellen zu können.
Bürgernähe ist kein Schlagwort
Bürgernähe zeigt sich nicht in wohlformulierten Statements, nicht in Presseterminen und nicht in Social-Media-Auftritten.
Bürgernähe zeigt sich dort, wo Fragen zugelassen werden.
Auch unbequeme.
Auch zeitaufwendige.
Die Einwohnerfragestunde ist kein freiwilliges Angebot, sondern ein verbindlicher Bestandteil jeder regulären Ratssitzung.
Unser Appell
Lieber Herr Bürgermeister,
halten Sie sich bitte an die Regeln, die Sie selbst kennen, selbst erläutert und selbst mitbeschlossen haben.
Mehr verlangt niemand.
Aber weniger darf es auch nicht sein.
Denn Demokratie beginnt nicht bei der Darstellung –
sie beginnt bei der Beteiligung.




