Grundsteuer B in Leichlingen: Warum aus 19,3 Prozent im Haushaltsplan für viele Eigentümer tatsächlich 43,2 Prozent werden
Leichlingen. Der Rat der Stadt Leichlingen hat am 23. März 2026 den Haushalt für das Jahr 2026 beschlossen. Die erforderliche Mehrheit kam dabei durch die Stimmen von CDU, AfD und Volt zustande. Bestandteil des Haushalts ist eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 895 Prozentpunkte.
Im Vorbericht des Haushaltsplans wird diese Entscheidung mit einer Erhöhung des Hebesatzes von 750 auf 895 Prozentpunkte begründet. Rechnerisch entspricht dies einer Steigerung um 19,3 Prozent.
Bei genauer Betrachtung der Grundsteuerreform und der seit 2025 tatsächlich geltenden Hebesätze ergibt sich jedoch ein anderes Bild.
Was im Haushaltsplan steht
Im Vorbericht heißt es, dass der Hebesatz der Grundsteuer B im Jahr 2024 von 550 auf 750 Prozentpunkte erhöht wurde. Für das Haushaltsjahr 2026 sei nun eine weitere Anhebung auf 895 Prozentpunkte erforderlich, um auch künftig die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu vermeiden.
Wer ausschließlich diese Erläuterung liest, gewinnt den Eindruck, dass der Rat über eine Erhöhung von 750 auf 895 Prozentpunkte – also um 19,3 Prozent – entschieden hat.
Die Grundsteuerreform änderte die Ausgangslage
Zum 1. Januar 2025 trat bundesweit die Grundsteuerreform in Kraft. Sämtliche Grundstücke wurden neu bewertet, wodurch sich die Grundsteuerwerte und damit auch die Berechnungsgrundlage für die Kommunen verändert haben.
Um trotz der höheren Grundsteuerwerte insgesamt nicht mehr Grundsteuer einzunehmen als zuvor, mussten die Hebesätze abgesenkt werden. Dieses Prinzip wird als Aufkommensneutralität bezeichnet. Die Stadt Leichlingen weist selbst darauf hin, dass die Reform nicht zu höheren Gesamteinnahmen führen sollte.
Deshalb wurde der Hebesatz der Grundsteuer B in Leichlingen für das Jahr 2025 auf 625 Prozentpunkte festgesetzt.
625 Prozent entsprechen faktisch den früheren 750 Prozent
Der niedrigere Hebesatz bedeutete nicht, dass die Stadt weniger Grundsteuer einnahm.
Durch die höheren Grundsteuerwerte nach der Reform entsprach ein Hebesatz von 625 Prozentpunkten in etwa dem früheren Hebesatz von 750 Prozentpunkten. Ziel war es, das Grundsteueraufkommen trotz der Reform insgesamt konstant zu halten.
Das zeigt sich auch in den Haushaltszahlen:
- Ist-Einnahmen 2024: 7.826.064 Euro
- Plan-Einnahmen 2025: 7.826.000 Euro
Obwohl der Hebesatz von 750 auf 625 sank, plante die Stadt also nahezu identische Einnahmen. Hintergrund ist die neue Berechnungsgrundlage der Grundsteuerreform.
Für Eigentümer steigt der Hebesatz tatsächlich um 43,2 Prozent
Vor diesem Hintergrund stellt sich die nun beschlossene Erhöhung anders dar.
Maßgeblich für Eigentümer ist nicht mehr der historische Hebesatz von 750 Prozentpunkten aus dem Jahr 2024, sondern der seit 2025 tatsächlich geltende Hebesatz von 625 Prozentpunkten.
Mit dem nun beschlossenen Hebesatz von 895 Prozentpunkten ergibt sich daher folgende Rechnung:
- Hebesatz 2025: 625 Prozentpunkte
- Hebesatz 2026: 895 Prozentpunkte
Dies entspricht einer Erhöhung von 43,2 Prozent.
Die im Vorbericht genannten 19,3 Prozent ergeben sich dagegen ausschließlich aus dem Vergleich des früheren Hebesatzes von 750 Prozentpunkten mit dem künftig geltenden Hebesatz von 895 Prozentpunkten.
Auch Mieter werden die Erhöhung spüren
Die Grundsteuer zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten.
Vermieter dürfen sie – sofern dies mietvertraglich vereinbart wurde – über die Nebenkostenabrechnung auf ihre Mieter umlegen.
Steigt die Grundsteuer, steigen damit häufig auch die Nebenkosten. Die beschlossene Erhöhung betrifft somit nicht nur Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern kann sich auch auf viele Mieterinnen und Mieter in Leichlingen auswirken.
Haushaltszahlen werfen weitere Fragen auf
Der Haushaltsplan sieht Einnahmen aus der Grundsteuer B in Höhe von
- 7.826.000 Euro für 2025 und
- 10.095.600 Euro für 2026
vor.
Damit plant die Stadt Mehreinnahmen von rund 2,27 Millionen Euro, was einer Steigerung von rund 29 Prozent entspricht.
Unter der vereinfachenden Annahme, dass sich die Zahl der steuerpflichtigen Grundstücke sowie die Bemessungsgrundlagen gegenüber 2025 nicht wesentlich verändern, würde eine reine Anhebung des Hebesatzes von 625 auf 895 Prozentpunkte rechnerisch Einnahmen von rund 11,2 Millionen Euro erwarten lassen.
Im Haushaltsplan werden jedoch lediglich rund 10,1 Millionen Euro veranschlagt.
Bei unveränderter Bemessungsgrundlage ergäben sich damit rechnerisch Einnahmen von rund 11,2 Millionen Euro. Daraus ergibt sich eine rechnerische Differenz von etwa 1,1 Millionen Euro, deren Ursachen aus den Haushaltsunterlagen nicht ersichtlich sind.
Diese Differenz kann verschiedene Ursachen haben. Denkbar sind unter anderem:
- erfolgreiche Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide,
- Korrekturen durch die Finanzverwaltung,
- Veränderungen der Bemessungsgrundlagen,
- neu berücksichtigte Neubaugebiete oder
- weitere vorsichtige Annahmen der Haushaltsplanung.
Aus den Haushaltsunterlagen selbst geht jedoch nicht hervor, welche dieser Annahmen der Kalkulation zugrunde liegen.
Offene Fragen an die Verwaltung
Vor diesem Hintergrund stellen sich mehrere Fragen:
- Warum wird im Vorbericht des Haushaltsplans die Erhöhung anhand des historischen Hebesatzes von 750 auf 895 Prozentpunkte dargestellt, obwohl seit 2025 ein Hebesatz von 625 Prozentpunkten gilt?
- Wäre es für Bürgerinnen und Bürger nicht transparenter gewesen, die tatsächliche Erhöhung von 625 auf 895 Prozentpunkten – also 43,2 Prozent – darzustellen?
- Wie erklärt sich die Differenz zwischen den modellhaft errechneten Einnahmen von rund 11,2 Millionen Euro und den im Haushalt eingeplanten 10,1 Millionen Euro?
- Mit welchen Veränderungen der Bemessungsgrundlagen rechnet die Verwaltung konkret?
Transparenz schafft Vertrauen
Die Entscheidung, die Grundsteuer anzuheben, ist eine politische Entscheidung, die der Rat getroffen hat.
Ebenso wichtig ist jedoch, dass Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, welche tatsächlichen Auswirkungen diese Entscheidung auf ihre Steuerlast hat.
Während der Vorbericht des Haushaltsplans eine Erhöhung um 19,3 Prozent hervorhebt, ergibt sich für Eigentümerinnen und Eigentümer gegenüber dem seit 2025 geltenden Hebesatz eine Erhöhung von 43,2 Prozent.
Gerade bei Steuererhöhungen ist Transparenz besonders wichtig. Bürgerinnen und Bürger sollten auf einen Blick erkennen können, welche tatsächliche Mehrbelastung auf sie zukommt. Ebenso sollte nachvollziehbar sein, auf welchen Annahmen die erwarteten Mehreinnahmen der Stadt beruhen.
Eine ergänzende Erläuterung der Verwaltung könnte dazu beitragen, die Haushaltsplanung für Eigentümer, Mieter und alle Steuerzahler verständlicher und transparenter zu machen.




