Parkplatzdebatte am Schulzentrum: Während die Politik streitet, warten die Kinder weiter
Während mehrere Fraktionen über ein Quartiersparkhaus auf dem Eicherhofsfeld und eine Parkpalette Am Pastorat streiten, werden Schülerinnen und Schüler weiterhin in einem PCB-belasteten Schulgebäude unterrichtet. Die Stellplatzfrage ist wichtig – sie darf aber nicht erneut den Blick auf die dringendste Aufgabe verstellen: eine schnelle und verlässliche Entlastung der Schulgemeinschaft.
Zwei Parkhausideen – und viele offene Fragen
Im Juli 2026 beantragten mehrere Fraktionen ein Quartiersparkhaus auf dem Eicherhofsfeld. Die CDU schlug daraufhin im August eine Parkpalette auf dem heutigen Parkplatz Am Pastorat vor. Beide Vorschläge werden mit dem Schulzentrum und dem dort bestehenden Stellplatzbedarf begründet, sollen darüber hinaus aber auch Funktionen für die Innenstadt übernehmen.
Genau an diesem Punkt werden zwei unterschiedliche Themen miteinander vermischt: die baurechtlich notwendigen Stellplätze für das Schulzentrum und ein allgemeines Quartiersparkhaus für die Innenstadt. Natürlich sollten mögliche Synergien geprüft werden. Wenn die Verknüpfung beider Projekte jedoch zusätzliche Planungen, politische Auseinandersetzungen und weitere Verzögerungen verursacht, müssen sie wieder getrennt betrachtet werden.
Beide derzeit diskutierten Standorte werfen Fragen auf. Am Pastorat muss geklärt werden, ob die vorhandene Erschließung für ein größeres Parkbauwerk ausreicht und welche zusätzlichen Verkehrsströme dadurch entstehen würden. Sollte eine neue Zufahrt über den Staderhof notwendig werden, wäre damit möglicherweise eine weitere Flächenversiegelung verbunden. Auch ein Parkhaus auf dem bislang unbebauten Eicherhofsfeld überzeugt nicht ohne Weiteres: Für ein solches Vorhaben müsste freie Fläche dauerhaft bebaut und nach Angaben der CDU zunächst zusätzliches Planungsrecht geschaffen werden.
Es ist richtig, die Stellplätze frühzeitig mitzudenken. Es ist aber falsch, wenn die Standortdebatte zum nächsten Grund wird, warum sich die Entlastung der Schulgemeinschaft weiter verzögert.
Ein klarer Ratsbeschluss wurde wieder aufgehoben
Am 26. Mai 2025 hatte der Rat einen eindeutigen Auftrag beschlossen: Die Verwaltung sollte Planung, Ausschreibung, Vergabe und Beschaffung einer Containerlösung auf dem Eicherhofsfeld sofort beginnen. Dadurch sollte die Sekundarschule möglichst schnell aus dem belasteten Bestandsgebäude ausziehen können. Nach dem Auszug sollte umgehend der Abriss erfolgen, damit möglichst schnell mit dem Neubau begonnen werden kann.
Am 23. März 2026 wurde genau dieser Beschluss wieder aufgehoben. Statt der großflächigen Interimslösung werden seitdem mehrere Varianten für die langfristige Neuordnung des gesamten Schulzentrums vertieft. Die vorliegenden Unterlagen nennen für diese Varianten Realisierungszeiträume von ungefähr neun bis zehneinhalb Jahren. Übergangslösungen werden dennoch in sämtlichen Varianten benötigt.
Damit wurde aus einem konkreten Auftrag zur schnellen Entlastung erneut ein umfangreicher Planungsprozess. Gespräche, Prüfungen und Variantenuntersuchungen sind zweifellos notwendig. Für die Kinder und Jugendlichen zählt am Ende jedoch, wann sie das belastete Gebäude tatsächlich verlassen können. Einen verlässlichen und allgemein verständlichen Zeitplan dafür gibt es bis heute nicht.
PCB ist keine neue Baustelle
Die PCB-Problematik am Leichlinger Schulzentrum begleitet die Stadt seit vielen Jahren. Nach meinen Recherchen reichen Hinweise auf die Belastung mehr als 20 Jahre zurück. Die aktuellen und öffentlich ausführlich dokumentierten Mess- und Sanierungsmaßnahmen begannen 2022.
Seitdem wurden zahlreiche Raumluftmessungen zu unterschiedlichen Jahreszeiten durchgeführt. Das ist fachlich notwendig, weil die PCB-Konzentration unter anderem von der Temperatur abhängt. In der Sekundarschule wurden außerdem zwei Unterrichtsräume aufwendig probesaniert. Fachfirmen entfernten belastete Fugen und untersuchten weitere mögliche Quellen. Später zeigte sich, dass eine umfassende Sanierung des Bestandsgebäudes fraglich und ein Neubau voraussichtlich wirtschaftlicher ist.
Natürlich gab es seitdem Beratungen, Untersuchungen und Planungen. Bis heute wurde jedoch keine räumliche Übergangslösung umgesetzt, die den Schülerinnen und Schülern eine konkrete Entlastung bringt.
Homeoffice für Beschäftigte – und die Schülerinnen und Schüler?
Der Vergleich mit dem Rathaus macht den Unterschied besonders sichtbar. Auch dort wurde 2025 PCB festgestellt. Nach ersten Messungen in sieben Räumen ließ die Stadt insgesamt 17 Räume auf fünf Etagen untersuchen. Nur im Keller wurden keine erhöhten Werte festgestellt.
Die Verwaltung reagierte mit mehreren Maßnahmen: Die Homeoffice-Möglichkeiten wurden erweitert, eine regelmäßige intensive Lüftung angeordnet, eine Grundreinigung vorbereitet und die Anmietung von Arbeitsplätzen außerhalb des Rathauses geprüft. Beschäftigten, die weiterhin vor Ort arbeiten mussten, wurden außerdem Blutuntersuchungen angeboten. Ein ohnehin seit Jahren diskutierter Rathausneubau rückte durch die Belastung wieder stärker in den Mittelpunkt.
Auch im Rathaus waren also mehrere Messreihen erforderlich. Der entscheidende Unterschied liegt nicht darin, dass in der Schule gemessen wurde und im Rathaus nicht. Er liegt darin, dass für Beschäftigte vergleichsweise schnell Möglichkeiten geschaffen beziehungsweise geprüft wurden, ihre Aufenthaltszeit im belasteten Gebäude zu verringern.
Schülerinnen und Schüler können nicht einfach ins Homeoffice geschickt werden. Gerade deshalb benötigen sie sichere Ersatzräume. Die naheliegende Frage lautet: Warum gibt es für die Kinder und Jugendlichen trotz der wesentlich längeren Vorgeschichte bis heute keine vergleichbare räumliche Entlastung?
„Jedes Gebäude ist anders“ – warum dann kein Sanierungsversuch im Rathaus?
In der Sekundarschule wurden zunächst zwei vollständige Unterrichtsräume aufwendig probesaniert. Damit sollte geprüft werden, ob und mit welchem Aufwand sich das gesamte Gebäude von der PCB-Belastung befreien lässt. Als ich damals darauf hinwies, dass PCB-Sanierungen auch an anderen Schulen trotz großer Anstrengungen nicht immer den gewünschten dauerhaften Erfolg gebracht haben, erhielt ich sinngemäß die Antwort: „Jedes Gebäude ist anders.“ Das ist grundsätzlich richtig. Gebäude, Schadstoffquellen, Raumaufteilungen und Messergebnisse müssen einzeln bewertet werden.
Genau deshalb stellt sich aber die Frage, warum im Rathaus nicht zunächst ebenfalls ein vergleichbarer Sanierungsversuch durchgeführt wurde. Zumindest ist ein solcher bislang nicht öffentlich dokumentiert. Stattdessen wurden unmittelbar Minderungsmaßnahmen beschlossen, externe Arbeitsplätze geprüft und der bereits diskutierte Rathausneubau erhielt durch den PCB-Fund eine neue Dringlichkeit.
Wenn jedes Gebäude anders ist, müsste auch beim Rathaus zunächst geprüft und öffentlich begründet werden, ob eine Sanierung möglich und wirtschaftlich sinnvoll wäre. Umgekehrt muss die Stadt erklären, warum bei der Schule erst ein langwieriger und aufwendiger Sanierungsversuch notwendig war, bevor der Neubau in den Mittelpunkt rückte, während beim Rathaus offenbar ohne einen vergleichbaren Versuch über einen Neubau beziehungsweise einen vollständigen Standortwechsel gesprochen wird. Unterschiedliche Messwerte und Nutzungsbedingungen können unterschiedliche Entscheidungen rechtfertigen – dann müssen diese Kriterien aber für alle nachvollziehbar offengelegt werden.
Erfahrungen anderer Kommunen zeigen zudem, wie schwierig PCB-Sanierungen sein können. In Mülheim an der Ruhr wurden beispielsweise trotz einer bereits 15 Jahre zuvor abgeschlossenen Schadstoffsanierung erneut erhöhte PCB-Konzentrationen festgestellt. Das bedeutet nicht, dass jede Sanierung scheitert. Es zeigt aber, dass ein Sanierungsversuch keine Erfolgsgarantie bietet und Entscheidungen transparent begründet werden müssen.
Dauerlüften wirft auch Fragen zum Brandschutz auf
Als zentrale Minderungsmaßnahme wird an der Schule weiterhin regelmäßiges Lüften empfohlen. Daher stehen auch während der Pausen immer wieder zahlreiche Fenster offen – also teilweise auch dann, wenn sich niemand in den Klassenräumen befindet. Das kann die PCB-Konzentration in der Raumluft senken, wirft aber zugleich Fragen zum vorhandenen Brandschutzkonzept auf.
Im Brandfall beeinflussen offene Fenster die Luftströmung im Gebäude. Feuer benötigt Sauerstoff für die Verbrennung. Durch ein geöffnetes Fenster kann ständig neue Luft und damit zusätzlicher Sauerstoff in einen Raum gelangen. Diese Luftzufuhr kann ein Feuer anfachen, das Brandwachstum beschleunigen und zu höheren Temperaturen führen. Besonders problematisch kann das bei einem zunächst sauerstoffbegrenzten Brand sein, der durch die nachströmende Luft neue Energie erhält.
Gleichzeitig können Flammen und heiße Rauchgase über die offenen Fenster nach außen austreten, an der Fassade aufsteigen und über darüberliegende Fenster in weitere Stockwerke gelangen. Je nach Lage der Öffnungen und baulicher Gestaltung kann sich ein Brand auf diesem Weg auch über die Grenzen von Brandschutzabschnitten hinweg ausbreiten und deren trennende Wirkung umgehen.
Das bedeutet nicht automatisch, dass jedes geöffnete Fenster jeden Brand verschlimmert. Der konkrete Verlauf hängt unter anderem vom Brandort, der Windrichtung, den weiteren Öffnungen, der Fassade und der Raumaufteilung ab.
Hinzu kommt jedoch ein weiterer Widerspruch: Nach den Angaben aus dem Schulalltag sollen Fenster und Türen geschlossen sein, sobald sich keine Schülerinnen, Schüler oder Aufsichtspersonen mehr im Klassenraum befinden. Gleichzeitig bleiben aufgrund der PCB-Lüftungsempfehlung offenbar auch Fenster in unbesetzten Klassenräumen geöffnet.
Besonders kritisch ist deshalb der Alarmfall. Der Gemeinsame Runderlass „Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden“ des Innen- und des Schulministeriums Nordrhein-Westfalen nennt für die Räumung folgende Verhaltensregel: Lehrkräfte müssen sich beim Verlassen des Unterrichtsraums davon überzeugen, dass niemand – auch nicht in Nebenräumen – zurückgeblieben ist. Anschließend heißt es unmissverständlich: „Fenster und Türen sind zu schließen.“ Nach dem vorgesehenen Ablauf müssen Lehrkräfte diese Aufgabe beim Verlassen der Klasse erledigen – selbstverständlich nur, soweit dies ohne Eigengefährdung möglich ist.
Auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt, die Fenster eines Brandraums zu schließen, sofern dies ohne eigene Gefährdung möglich ist, und beim Verlassen die Tür hinter sich zu schließen. Als Begründung nennt das Bundesamt, dass eine geschlossene Tür dem Feuer Sauerstoff entzieht und verhindert, dass sich Rauch in den Flur ausbreitet.
Ist der Klassenraum zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits leer und stehen die Fenster wegen der PCB-Lüftung offen, ist niemand mehr anwesend, der diese Schutzmaßnahme umsetzen kann. Die Fenster bleiben dann möglicherweise auch während der Räumung geöffnet. Gerade deshalb muss geklärt werden, wie die Lüftungspraxis mit dem vorgesehenen Alarmablauf vereinbar ist und wer im Brandfall für unbesetzte Räume verantwortlich sein soll.
Wenn wegen der PCB-Belastung von der Brandschutzvorgabe abgewichen werden soll, muss eindeutig geklärt und dokumentiert sein, wer diese Abweichung angeordnet beziehungsweise genehmigt hat und wie sie im Brandschutzkonzept berücksichtigt wird. Wurde das zusätzliche Risiko fachlich bewertet und mit der zuständigen Brandschutzdienststelle sowie der Feuerwehr abgestimmt? Gerade weil die Räume in diesem Zeitraum unbeaufsichtigt sind, braucht es darauf eine klare Antwort. Es geht nicht darum, Ängste zu schüren, sondern einen konkreten Zielkonflikt zwischen Gesundheitsschutz und Brandschutz transparent zu klären.
Aula und Sporthalle stehen unter erheblichem Termindruck
Nach den Planungsunterlagen sollen die neue Aula und die neue Dreifeld-Sporthalle voraussichtlich zu den ersten großen Neubauten gehören. In der Bewertungsmatrix spielt ausdrücklich eine Rolle, ob die Schlussrechnungen beider Gebäude bis Juni 2030 vorliegen können. Der Förderzeitplan setzt die Stadt damit erkennbar unter Druck.
Dass Aula und Sporthalle benötigt werden, steht außer Frage. Kritisch wäre jedoch, wenn Förderfristen am Ende stärker über die Reihenfolge entscheiden als die Frage, welche Maßnahme die Schulgemeinschaft am schnellsten aus dem PCB-belasteten Unterrichtsgebäude bringt. Diese Priorisierung muss die Politik den Eltern offen erläutern.
Das Beispiel Uferstraße zeigt, wie lange „schnell“ dauern kann
Die Politik verweist gerne auf den inzwischen fertiggestellten Anbau der Grundschule und der OGS an der Uferstraße. Dabei darf die gesamte Zeitschiene nicht verschwiegen werden: Der politische Beschluss wurde bereits 2019 gefasst, der Baubeginn erfolgte erst 2024 und die Fertigstellung im Jahr 2026. Zwischen Beschluss und Fertigstellung lagen damit rund sieben Jahre.
Überträgt man diese Erfahrung auf das wesentlich größere und kompliziertere Schulzentrum, wird deutlich, warum ein ehrlicher Zeitplan unverzichtbar ist. Die offiziellen Varianten rechnen für die vollständige Neuordnung des Campus mit neun bis zehneinhalb Jahren. Ob die heute an der Sekundarschule lernenden Kinder und Jugendlichen wenigstens den Neubau ihrer eigenen Schule noch während ihrer Schulzeit erleben werden, hängt davon ab, welche Variante gewählt und wann tatsächlich mit der Umsetzung begonnen wird. Die Fertigstellung des gesamten Schulzentrums werden die heutigen Jahrgänge voraussichtlich nicht mehr als Schülerinnen und Schüler erleben.
Die Politik muss jetzt Klartext reden
Die Stellplatzfrage muss gelöst werden. Sie darf aber nicht das zentrale Thema überlagern: Kinder und Jugendliche werden weiterhin in einem PCB-belasteten Gebäude unterrichtet, obwohl ein schneller Auszug bereits beschlossen war.
Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie alle weiteren Beschäftigten am Schulzentrum brauchen keine weiteren allgemeinen Absichtserklärungen. Sie brauchen nachvollziehbare Antworten:
- Wann wird die endgültige Variante beschlossen?
- Wann beginnen die ersten konkreten Baumaßnahmen?
- Wann kann die Sekundarschule aus dem belasteten Gebäude ausziehen?
- Welche Übergangslösung ist bis dahin vorgesehen?
- Wie wird die Lüftungsempfehlung mit dem Brandschutzkonzept vereinbart?
- Nach welchen Kriterien wird entschieden, welches Gebäude zuerst errichtet wird?
Während über Parkhäuser, Standorte und Zufahrten gestritten wird, vergeht für die Kinder weitere wertvolle Zeit. Die Politik muss deshalb endlich offen sagen, was realistisch ist – auch wenn die Antwort unbequem ausfällt.




