Bis Mitte 2023 keine Frei- und Hallenbad in Leichlingen! Keine Möglichkeiten Schwimmen zu lernen in Leichlingen!

Seit Coronabeginn 2020 gibt es für Leichlinger Kinder keine Möglichkeit Schwimmen zu lernen. Zuerst war es Corona, danach ein Defekt und jetzt bleibt das Hallenbad aufgrund der Hochwasserschäden komplett geschlossen.

Das neue Hallenbad wird, vorausgesetzt alles läuft rund, Mitte 2023 fertiggestellt und das Freibad wird im 2. Quartal 2022 saniert. Im Jahr 2022 wird es daher keine Freibadsaison geben.

Bis Mitte 2023 keine Frei- und Hallenbad in Leichlingen! Keine Möglichkeiten Schwimmen zu lernen in Leichlingen! - 1Bis zur Fertigstellung des neuen Hallenbades Mitte 2023 gibt es in Leichlingen keine Möglichkeit Schwimmen zu lernen. Dabei hat gerade jetzt der Bund Hilfsfonds über 30 Milliarden für den Wiederaufbau beschlossen. Das Geld soll Unternehmen und anderen Einrichtungen zugutekommen, sowie zur Wiederherstellung der Infrastruktur beitragen.

Im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport sollte dieses Thema dringend besprochen werden. Leider ist dies aber nicht möglich, da der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport jetzt schon zum zweiten Mal in Folge ausfällt.
Gerade jetzt mit der anstehenden 4. Corona-Welle hätten hier wichtige Entscheidungen diskutiert und getroffen werden können wie Luftfilteranlagen für Schulen, Schulbus, Impfung, Schwimmunterricht, Freibad, Sporthallen, Flutschäden, Sportplatz Balker Aue, und vieles mehr.

Nun da feststeht, dass das alte Hallenbad nicht mehr in Betrieb gehen wird, wäre es wichtig gewesen, den Schwimmunterricht trotz Ausfall des Hallenbades zu organisieren. Das Forum des Ausschusses, bei dem alle Schulleiter, Politiker aller Parteien, Stadtverwaltung und Integrationsrat an einem Tisch sitzen, wäre der richtige Weg gewesen, eine tragbare Lösung zu erarbeiten. Die letzte Sitzung fand allerdings am 15.03.2021 statt und seitdem wurden diese Themen im öffentlichen Raum nicht mehr diskutiert, was schon allein unter Corona-Bedingungen ein No-Go wäre.

Jetzt mit der Flutkatastrophe können Sporthallen und Schwimmbad nicht mehr benutzt werden, aber auch Fragen wie die Renovierung der Grundschule Büscherhof, die Umsetzung des Konzeptes soziokulturelles Zentrum am alten Rathaus und dem Sportplatz Balker Aue u. v. m. bleiben weiterhin offen. Auch Entscheidungen, die schon vor längerer Zeit getroffen wurden, wie der Bau des neuen Hallenbades am neuen Standort, sollen und müssen jetzt wieder neu in den Fachausschüssen zumindest beraten werden.

§5 Zuständigkeiten des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport

Der Ausschuss für Bildung. Kultur und Sport ist zuständig für die Aufgaben der Stadt als Schulträger nach dem Schulverwaltungsgesetz sowie der übrigen schulrechtlichen Vorschriften, soweit es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport ist beratend zuständig für alle sportlichen Angelegenheiten, soweit es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport entscheidet abschließend über

  • schulorganisatorische Maßnahmen,
  • Beschwerden und Anregungen nach § 24 GO NRW, soweit sie den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport betreffen
  • die Vergabe von Aufträgen, soweit sie den Fachbereich des Ausschusses betreffen und die entsprechenden Haushaltsmittel vom Rat im Einzelnen bereitgestellt sind, nach den in der Vergabeordnung festgelegten Wertgrenzen.
  • Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
  • die Übertragung der sog. Schlüsselgewalt auf die Sportvereine oder sonstige die städtischen Sportanlagen nutzende Personen
  • die Zustimmung zu einer von der Schulkonferenz gewählten Person als Schulleitung nach § 61 Schulgesetz NRW
  • Gewährung von Zuschüssen an kulturelle Vereine und Verbände im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport berät insbesondere folgende Angelegenheiten vor:

  • Haushaltsplan und Investitionsprogramm, soweit sie den Fachbereich des Ausschusses betreffen
  • Abgrenzung der Schulbezirke
  • Aufstellung und Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung
  • Planung und Förderung schulischer und vorschulischer Einrichtungen
  • alle sportlichen Angelegenheiten der Stadt einschließlich der Zusammenarbeit mit den Sport treibenden Vereinen und Verbänden
  • Richtlinien und Konzeptionen zur Förderung des Sports
  • Errichtung und Unterhaltung sowie Sanierung städtischer Sportanlagen einschließlich der Schulsportanlagen
  • Angelegenheiten der Stadtbücherei
  • Angelegenheiten der Musikschule
  • Alle kulturellen Angelegenheiten, soweit es sich nicht um ein laufendes Geschäft der Verwaltung handelt
  • Rahmenprogramm über Theater und Konzertaufführungen, Kunstausstellungen