Notfall-Zulassungen und Unterstützung für Fahrzeughalter im Rheinisch-Bergischen Kreis
Die Region um den Rheinisch-Bergischen Kreis befindet sich in einer außergewöhnlichen Situation aufgrund eines Cyberangriffs auf die Südwestfalen-IT Ende Oktober. In dieser schwierigen Zeit zeigen die Städte Remscheid, Solingen, Leverkusen sowie der Kreis Mettmann und der Rhein-Sieg-Kreis Solidarität, indem sie dem Rheinisch-Bergischen Kreis mit Amtshilfe zur Seite stehen. Diese Unterstützung ermöglicht es Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen, vorübergehend ihre Fahrzeuge in den benachbarten Kommunen und Kreisen zuzulassen.
Notfall-Zulassungen: Wie funktioniert es?
Eine Notfalllösung wurde eingeführt, um die Zulassung von Fahrzeugen im Rheinisch-Bergischen Kreis zu ermöglichen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden an unterstützende Zulassungsstellen in Remscheid, Solingen, Leverkusen, Mettmann und dem Rhein-Sieg-Kreis entsandt. Während dieser Zeit erhalten Fahrzeughalter vorläufig Kennzeichen wie LEV, RS, ME, SG oder SU – abhängig von der jeweiligen Nachbarstadt oder dem Kreis.
• Stadt Remscheid: https://t1p.de/g1ijp
• Stadt Solingen: https://t1p.de/2bpg5
• Stadt Leverkusen: https://t1p.de/mqdti
• Kreis Mettmann: https://t1p.de/xk1f0
• Rhein-Sieg-Kreis: https://t1p.de/kxq3n
Folgende Dienstleistungen werden angeboten:
• Neuzulassung
• Umschreibungen
• Abmeldung/Außerbetriebsetzung
• Kurzzeitkennzeichen
• Ausfuhrkennzeichen
Standortzulassungen und die Rückkehr zur Normalität
Es ist wichtig zu wissen, dass während dieser Amtshilfe keine „GL“-Kennzeichen ausgegeben werden. Stattdessen erfolgt eine Standortzulassung. Sobald die Zulassungsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises wieder einsatzbereit ist, müssen Fahrzeughalter mit Standortzulassungen ihre Fahrzeuge umgehend in den Rheinisch-Bergischen Kreis ummelden. Informationen zum Ablauf, zur Terminvereinbarung und Bezahlung finden sich auf den Webseiten der aushelfenden Zulassungsstellen.
Dienstleistungen im Überblick: Was geht und was nicht?
Im Rahmen der Amtshilfe werden Dienstleistungen wie Neuzulassung, Umschreibungen, Abmeldung, Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen angeboten. Allerdings sind Dienstleistungen wie Wiederzulassung auf denselben Halter, Umkennzeichnung aus persönlichen Gründen, Saisonkennzeichen und andere vorübergehend nicht verfügbar. Es ist ratsam, sich vorab bei den unterstützenden Zulassungsstellen über die örtlichen Bestimmungen zu informieren.
Zulassung außerhalb des Rheinisch-Bergischen Kreises: Wie und wo?
Unternehmen und Privatpersonen können während dieser Zeit ihre Fahrzeuge in Leverkusen, Remscheid, Solingen, im Kreis Mettmann und im Rhein-Sieg-Kreis zulassen. Die örtlichen Bestimmungen zur Terminvereinbarung und Handhabung gelten. Weitere Informationen finden sich auf den Webseiten der jeweiligen Städte und Kreise.
Weitere Fragen und Antworten:
- Kann ich bei den Nachbarn ein GL-Kennzeichen bekommen? Nein, nur Kennzeichen der jeweiligen Nachbarstädte oder -kreise werden zugeteilt: LEV für Leverkusen, RS für Remscheid, ME für den Kreis Mettmann, SG für Solingen oder SU für den Rhein-Sieg-Kreis (Siegburg).
- Warum ist eine Zulassung im Rheinisch-Bergischen Kreis nicht möglich? Ein Cyberangriff auf die Südwestfalen-IT hat die Verbindung zur Kfz-Zulassung unterbrochen. Die Wiederherstellung dieser Verbindung ist in Arbeit.
- Wer trägt die Kosten für die Ummeldung auf „GL“? Gemäß der Gebührenordnung trägt der Fahrzeughalter die Kosten.
- Was passiert mit der E-Auto-Förderung? Fragen zur E-Auto-Förderung beantwortet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html
- Was passiert mit meinem reservierten GL-Wunschkennzeichen? Wunschkennzeichen können drei Monate reserviert werden. Es ist nicht möglich, sie in einer anderen Kommune zu nutzen.
- Bekomme ich einen neuen Fahrzeugbrief bei der Ummeldung? Nein, es erfolgt lediglich die Umkennzeichnung, kein neuer Fahrzeugbrief wird ausgestellt.
Quelle Webseite des Kreises unter www.rbk-direkt.de.