Grundschulen, Kindergärten und Sportvereine schwören auf das Allheilmittel Desinfektionsmittel.

Grundschulen, Kindergärten und Sportvereine schwören auf das Allheilmittel Desinfektionsmittel. - 1

Sie lassen Eltern keine Wahl und setzen diese bei Widerworten unter Druck.

Immer öfter höre ich, dass Kinder ihre Hände mit Desinfektionsmittel reinigen müssen, obwohl das Robert Koch Institut sagt, dass Hände waschen mit Seife vollkommen ausreichend ist.

So gibt es Grundschulen, Kindergärten und Sportvereine, bei denen es Pflicht ist, vor Beginn der Stunde Hände mit Desinfektionsmittel zu reinigen.

Wichtig ist zu wissen, dass es in NRW keine Pflicht zur Verwendung von Desinfektionsmitteln in Schulen, Kindergärten und Sportvereinen gibt.

Das Landesministerium für Schule und Bildung schreibt:

„Neben der Aufnahme des Virus über Tröpfchen in der Luft besteht das größte Risiko darin, dass Viren über die Hände aufgenommen bzw. weitergegeben werden. Deshalb ist regelmäßiges Händewaschen mit Seife besonders wichtig für den Infektionsschutz.“

Weiterhin warnt es vor allem bei Kindern im Grundschulalter vor Gefahren.

„Eine flächendeckende Ausstattung der Schule mit Desinfektionsmitteln ist nicht erforderlich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei Desinfektionsmitteln um Gefahrstoffe handelt, die bei unsachgemäßer Nutzung gesundheitliche Schäden verursachen können. Vor allem ist der unbeaufsichtigte Umgang mit Desinfektionsmitteln bei Kindern im Grundschulalter zu vermeiden. “

Insbesondere ist Desinfektionsmittel bei Kindern mit Neigung zu Allergien nicht zu empfehlen.

Das Robert Koch Institut schreibt, dass es bei einem erhöhten Infektionsrisiko sinnvoll sein kann, nach dem Händewaschen die Hände zu desinfizieren. Dazu zählen beispielsweise Fälle, in denen Familienmitglieder an Infektionen mit Bakterien wie Salmonellen erkrankt, mit multiresistenten Erregern besiedelt sind oder an hochansteckenden Erkrankungen, wie Grippe oder Norovirus-Infektionen leiden.

Desinfektionsmittel schaden der Kinderhaut und bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Erziehungsberechtigten. Es ist davon auszugehen, dass Kinder dieses nicht sachgemäß nutzen können.

Wichtig ist auch zu wissen, dass bei Desinfektionsmitteln eine arzneimittelrechtliche Zulassung erfolgt, allerdings in der Regel nur für Erwachsene. Es gibt keine, speziell für Kinder zugelassenen, Desinfektionsmittel! So dürfen Kinder auf keinen Fall mit einer, noch mit Desinfektionsmittel befeuchteten, Hand ins Auge fassen.

Der Einsatz von Desinfektionsmitteln kann nur dann in Betracht gezogen werden, wenn es keine Möglichkeit gibt, die Hände zu waschen.

Dass dies auf Schulen, Kindergärten und Sportvereine in NRW zutreffen sollte, kann ich mir nicht vorstellen.

Hier sind Schreiben, das Eltern erhalten haben:

Schule:
„An allen genutzten Gebäudeeingängen stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung, die von jedem, der die Schule betritt, verwendet werden müssen!“

Sportverein:
„Hygieneregeln-ganz wichtig, vor dem Training sollten die Hände nochmal desinfiziert werden (dazu müßte eine Sprühflasche reichen, die der Trainer bei sich behält) ….
Keine Nutzung der Dusch-, Wasch- und Umkleideräumen, sowie der WC´s.“

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Quelle: Kita.News