Kommunale Politik gefragt: Einrichtung von Schulstraßen in Leichlingen

Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen wegweisenden Erlass verabschiedet, der Kommunen die Einrichtung von Schulstraßen erleichtert. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit auf den Straßen rund um Schulen zu verbessern. In Leichlingen rückt nun die kommunale Politik in den Fokus, um die gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und Schulstraßen einzurichten.

Die neue Regelung ermöglicht es den Kommunen, Schulstraßen einzurichten, um den Schulweg für die Schülerinnen und Schüler sicherer zu gestalten.

Eine „Schulstraße“ bezeichnet im aktuellen Sprachgebrauch die vorübergehende Sperrung einer Straße für den Kraftfahrzeugverkehr in der Nähe einer Schule während der maßgeblichen Bring- und Abholzeiten. Besonders an Grundschulen ist es häufig zu beobachten, dass Eltern ihre Kinder mit dem Auto bis zum Haupteingang der Schule bringen oder von dort abholen. Dies kann zu kritischen Verkehrssituationen führen, wenn der Bring- und Holverkehr mit seinen negativen Begleiterscheinungen (Stauungen, Parkraumsuche, Park- und Wendemanöver, Rangiervorgänge etc.) auf Schulkinder trifft, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Die Einrichtung einer Schulstraße zielt daher in erster Linie darauf ab, die Verkehrssicherheit von Schülern zu erhöhen und kann unter bestimmten Bedingungen bereits jetzt rechtlich abgesichert werden.

In Leichlingen bieten sich beispielsweise die Grundschule Witzhelden und die Grundschule Uferstraße als Standorte für Schulstraßen an. Die morgendlichen Verkehrsspitzen vor Schulbeginn führen oft zu chaotischen Situationen vor den Schulen, wenn Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen und vor der Schule parken, um sie abzusetzen.
Ein konkretes Beispiel könnte sein, Schulstraßen von 7:45 Uhr bis 8:15 Uhr einzurichten, um den Verkehr während des Schulbeginns zu beruhigen und das Überqueren der Straße für die Schülerinnen und Schüler sicherer zu machen. Während dieser Zeitspanne könnten die Straßen speziell für den Kfz-Verkehr gesperrt werden, was dazu beiträgt, eine sichere Umgebung für die Schulgemeinschaft zu schaffen. Diese gezielten Maßnahmen tragen dazu bei, die Verkehrssicherheit rund um Schulen zu verbessern und das Risiko von Unfällen zu verringern.

Die Einrichtung von Schulstraßen zu bestimmten Zeiten könnte dazu beitragen, diesen Verkehr besser zu kontrollieren und zu ordnen. Dies würde nicht nur das Überqueren der Straße für die Schülerinnen und Schüler sicherer machen, sondern auch das Verkehrsaufkommen reduzieren und die Sicherheit rund um die Schulen erhöhen.

Die Bewohner der gesperrten Straße sollten individuelle Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung erhalten, um ihre Wohnhäuser auch während der Sperrzeiten erreichen zu können. Dies ist weitaus zweckdienlicher als die Anordnung des Zusatzzeichens 1020-30 („Anlieger frei“), das unwirksam wäre, da Personen, die Kinder zur Schule in der gesperrten Straße fahren, als Anlieger gelten würden.

Falls im Ausnahmefall eine Freigabe für den Busverkehr erfolgen soll, ist das Zusatzzeichen
1024-14 (Busverkehr frei) zu verwenden.

Es liegt nun an der kommunalen Politik in Leichlingen, die gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und die Einrichtung von Schulstraßen voranzutreiben. Durch gezielte Maßnahmen kann die Verkehrssituation während des Schulbeginns verbessert und das Risiko von Unfällen minimiert werden. Die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen auf dem Schulweg sollte oberste Priorität haben, und die Einrichtung von Schulstraßen ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

Erlass Verkehrsministerium „Sperrungen von Straßen für den Kfz-Verkehr im Nahbereich von Schulen“ zum Download:

Schulstraßen Rechtsgutachten zum Download: