Elternbeiträge: Wird der Beitrag vom Brutto- oder Netto-Einkommen berechnet?
Der Elternbeitrag wird anhand des Bruttoarbeitslohnen abzüglich der Werbungskosten (meist pauschal solange die veranlagte Höhe laut Einkommensteuerbescheid noch nicht feststeht) und abzüglich der Kinderbetreuungskosten jedoch plus den sonstigen Einkünften z.B. aus Vermietung und Verpachtung/Kapitalerträgen und den eventuell angefallenen Unterhaltsleistungen und den erhaltenen öffentlichen Leistungen zum Lebensunterhalt oder Lohnersatzleistungen sowie den steuerfreien Einkünften berechnet.
Zu beachten bei der Berechnung ist auch, dass negative Einkünfte nicht mit den positiven verrechnet werden und das ab dem 3. Kind Ihnen die steuerlich anerkannten Kinderfreibeträge zustehen (diese werden von der Gesamtsumme abgezogen). Kindergeld gehört nicht zum Einkommen.
„Positive Einkünfte“ für Angestellte = Bruttoarbeitslohn abzüglich Werbungskosten (pauschal bzw. in vom Finanzamt anerkannte Höhe).
Was zählt zum Einkommen?
Die Definition des Einkommens finden Sie in § 3 der Satzung. Danach zählen zum Einkommen die folgenden Einkünfte:
- positive Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes (EstG), das sind:
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG
- steuerfreie Einkünfte
- Unterhaltsleistungen
- öffentliche Leistungen, die zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt sind (z.B. Arbeitslosen-geld, Arbeitslosenhilfe, Krankengeld, Wohngeld, Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsge-setz (UVG), Hilfe zum Lebensunterhalt), Elterngeld (300 € bleiben ansatzfrei).
Was sind Werbungskosten?
- Fahrtkosten zur Arbeit – Entfernungspauschale
- Gewerkschaftsbeiträge
- Arbeitsmittel (z.B. Berufskleidung, Notebook, Fachliteratur, Werkzeuge)
- Arbeitszimmer
- Fortbildungskosten
- Bewerbungskosten
- Doppelte Haushaltsführung
- Dienstreisen (Verpflegungspauschale)
- Steuerberatungskosten
Quelle: Kita.News